Durch Differenzbesteuerung Silbermünzen weiter günstig
Bekanntlich tritt ab 2014 eine neue Regelung in Kraft, die beinhaltet, dass beim Kauf von Silbermünzen der normale Mehrwertsteuersatz anfällt. Bisher war so, dass insoweit für Silbermünzen eine Sonderregelung galt, als dass nur der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent in Rechnung gestellt wurde. Aufgrund dieser anstehenden Erhöhung haben viele Münzhändler und sonstige Verkäufer im vergangenen Jahr dazu geraten, in 2013 noch schnell Silbermünzen zu erwerben. Wie nun allerdings bekannt wurde, gibt es für Anleger und Sammler dennoch die Möglichkeit, die Silbermünzen auch in diesem Jahr zu einem nach wie vor günstigen Preis zu erhalten, denn die Münzen aus Silber müssen nicht zwangsläufig teurer werden.

Silbermünzen durch Differenzbesteuerung günstiger
Keine erhöhte Mehrwertsteuer durch Differenzbesteuerung
Der ab 2014 erhöhte Mehrwertsteuersatz gilt ausschließlich für Münzen aus Silber, die im Inland bzw. im EU-Raum gekauft wurden. Erfolgt der Kauf hingegen in einem Land, welches nicht der EU angehörig ist, so kann auch ab 2014 noch der günstigere Einfuhrumsatzsteuersatz von weiterhin sieben Prozent genutzt werden. Mittels der sogenannten Differenzbesteuerung ist es möglich, beispielsweise aus Kanada oder Australien importierte Silbermünzen nach wie vor zu einem günstigen Preis anbieten zu können. Dazu muss der Händler lediglich die Möglichkeit der Differenzbesteuerung nutzen, indem er sich die Vorsteuer nicht mehr – wie bisher üblich – erstatten lässt, sondern sie stattdessen auf seinen Einkaufspreis aufschlägt. Die Steuer wird dann nicht mehr auf den Gegenwert der Silbermünzen berechnet, sondern auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufskurs. Im Einkaufspreis verteuern sich die Silbermünzen für den Händler daher in diesen Fällen nicht um zwölf Prozent (19 – 7 Prozent MwSt-Erhöhung), sondern nur um etwa ein Prozent.
Münzankauf von Privatpersonen immer ohne Mehrwertsteuer
Neben der Differenzbesteuerung gibt es noch eine weitere Möglichkeit, warum Händler ihre Preise für Silbermünzen auch ab 2014 nicht zwingend erhöhen müssen. Kauft der Händler die Münzen nämlich nicht von einem anderen Händler oder einem Unternehmen, sondern von einer Privatperson, so fällt nach wie vor gar keine Mehrwertsteuer an, da Privatpersonen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Auch in diesem Fall ergibt sich für den Endkunden der Vorteil, dass bei den Silbermünzen keine deutliche Preiserhöhung stattfinden muss.
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